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   OVG Saarland, 18.01.2006 - 3 Y 21/05   

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https://dejure.org/2006,6336
OVG Saarland, 18.01.2006 - 3 Y 21/05 (https://dejure.org/2006,6336)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.01.2006 - 3 Y 21/05 (https://dejure.org/2006,6336)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 3 Y 21/05 (https://dejure.org/2006,6336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe bei erforderlicher Beweisaufnahme in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit; Prüfung der Erfolgsaussicht in tatsächlicher Hinsicht; Voraussichtlicher Ausgang des Beweiserhebungsverfahrens zum Nachteil des Antragstellers; ...

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114 Satz 1
    Prozesskostenhilfe; Prüfung der Erfolgsaussicht in tatsächlicher Hinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 3 Y 21/05
    b) Die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Klage ist in derartigen Fällen nur dann mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zu vereinbaren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die im Raum stehende Beweiserhebung zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/96 -, NJW 1997, 2745, und vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976).

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745, und vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976.

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 3 Y 21/05
    b) Die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Klage ist in derartigen Fällen nur dann mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zu vereinbaren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die im Raum stehende Beweiserhebung zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/96 -, NJW 1997, 2745, und vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976).

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745, und vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976.

  • OLG Celle, 21.01.2005 - 3 W 6/05

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 3 Y 21/05
    Das hat der Senat im Einzelnen in seinem Beschluss vom 13.5.2005 - 3 W 6/05 - betreffend die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Vollstreckung aus den vorgenannten Bescheiden dargelegt.

    Soweit der Kläger gegenüber der Forderung nach Stellung von Anträgen auf Verlängerung der Gebührenbefreiung auf seine dem Beklagten bekannte unveränderte wirtschaftliche und soziale Situation verweist, ist unter Hinweis auf die diesbezüglichen Ausführungen im Senatsbeschluss vom 13.5.2005 - 3 W 6/05 - zu wiederholen: Es gibt keine Grundlage für einen Anspruch, aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung generell und auf Dauer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden.

  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich

    Damit können Beweisangebote in einem bestimmten Rahmen "vorweg" gewürdigt werden (BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 1 BvR 1807/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 1060; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18. Januar 2006 3 Y 21/05, NJW 2006, 2202).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2008 - 2 L 161/04

    Vorweggenommene Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auf die diesbezüglichen zum Prozesskostenhilfeverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - KG Berlin, Beschl. v. 04.08.2008 - 22 W 55/08 - Bayrischer VGH, Beschl. v. 30.10.2007 - 24 C 07.1415 - OVG Saarland, Beschl. v. 18.01.2006 - 3 Y 21/05 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 14.06.1999 - 4 O 13/99 - alle zit. nach juris) kann insoweit zurückgegriffen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2007 - L 5 B 3/07
    Unabhängig von den bislang weder vom Beklagten noch vom SG vorgenommenen Anhörungen bzw. Vernehmungen kann eine Versagung von PKH auch nur in Ausnahmefällen auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung gestützt werden (vgl. hierzu: OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Januar 2006 - NJW 2006, 2202).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2007 - L 11 B 20/06
    Bei einer solchen Konstellation ist die Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten der Klage nur dann mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zu vereinbaren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die im Raum stehende Beweiserhebung zum Nachteil des Klägers ausgehen wird (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 Y 21/05 - unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/96 und vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02, recherchiert in Juris).
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